PPWR 2025: Diese Verordnung verändert alles - sind Sie bereit?


Grundlegendes zur PPWR 2025
Warum sind neue europäische Regelungen im Bereich Verpackungen und Verpackungsabfälle notwendig geworden?
Bisher prägte die EU-Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) seit den 1990er Jahren das Thema Verpackung und Verpackungsabfälle. Mit einem kleinen Rückblick auf die bisherige Rechtslage lassen sich Struktur und Anforderungen der PPWR 2025 besser verstehen. Als Richtlinie musste die EU-Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) durch nationale Gesetze in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, was teilweise zu jeweils abweichenden Regelungsschwerpunkten in den EU-Staaten führte. In der EU-Verpackungsrichtlinie ging es vor allem um:
- Minimierung von Verpackungsabfällen: Unternehmen sollten ihre Verpackungen so gestalten, dass sie möglichst wenig Abfall produzieren.
- Vermeidung unnötiger Verpackungen: Es gab Empfehlungen, auf Umverpackungen zu verzichten.
- Recycling und Wiederverwendung: Hersteller wurden angehalten, Recyclingfähigkeit zu fördern und Mehrweglösungen zu entwickeln.
- Kennzeichnungspflichten: Verbraucher sollten über Entsorgungsmöglichkeiten informiert werden.


Im Laufe der Zeit kamen in den nationalen Regelungen in der EU weitere Aspekte dazu. Dazu gehörten etwa Pfandsysteme für Getränkeverpackungen oder spezielle Recyclingquoten in einzelnen Ländern wie Deutschland (Duales System). Zudem entsatnden Vorgaben zur Verwendung bestimmter Materialien, etwa Verbote von Einwegplastikartikeln in einigen Ländern. Trotz dieser Maßnahmen blieb die Umsetzung in der gesamten EU uneinheitlich. Die Herausforderungen und Anforderungen an Verpackungen sowie an deren Entsorgung wurden mit der Zeit eher größer als kleiner. Große Mengen an nicht recyceltem Kunststoffmüll, Verbundstoffe, die schwer trennbar sind und nicht zuletzt das Thema Klimaneutralität rückten in den Fokus. Mit der zunehmenden globalen Umweltbelastung und dem wachsenden Bewusstsein für nachhaltige Kreislaufwirtschaft wurde deutlich: Die bisherigen Regelungen reichen nicht mehr aus. Hier soll die PPWR 2025 Abhilfe schaffen, primär auch, um europaweit einheitliche Standards einzuführen und den Weg für eine nachhaltigere Verpackungswirtschaft zu ebnen.
In welchem gesetzlichen Umfeld bewegt sich die PPWR 2025?
Die Verordnung soll maßgeblich dazu beitragen, die Menge an Verpackungsabfällen in der EU weiter zu reduzieren und das Recycling zu verbessern. So soll die PPWR 2025 als Teil des Green Deals der EU Ressourcen schonen und die Umwelt schützen. Die Verordnung wird als wichtiger weiterer Schritt hin zu einer erwünschten Kreislaufwirtschaft in der Zukunft gesehen. Der Green Deal oder grüne Deal der Europäischen Kommission soll die europäische Wirtschaft zu einer modernen, ressourceneffizienten wie auch wettbewerbsfähigen Wirtschaft führen. Dabei streben die Mitgliedsstaaten Klimaneutralität bis 2050 an. Als übergeordnete Strategie umfasst der Green Deal verschiedene Maßnahmen und Gesetzesvorhaben. Zu ihnen zählt auch die PPWR 2025.


Was sind die 4 Hauptziele der PPWR 2025?
- Verpackungsabfälle verhindern und reduzieren, auch durch verstärkten Einsatz von Wiederverwendungs- und Nachfüllsystemen.
- bis 2030 alle Verpackungen in der Europäischen Union auf wirtschaftlich machbare Weise recycelfähig machen.
- die Verwendung von recyceltem Kunststoff in Verpackungen in sicherer Weise erhöhen.
- den Einsatz von Primärmaterialien in Verpackungen verringern, um den Sektor Verpackungen auf den Weg zur Klimaneutralität bis 2050 zu bringen.
Wie ist die PPWR 2025 strukturiert?
Der Aufbau orientiert sich an den zentralen Themenfeldern der Kreislaufwirtschaft und gliedert sich in mehrere Hauptkapitel. Zunächst enthält die Verordnung allgemeine Bestimmungen, in denen die Zielsetzungen, Begriffsdefinitionen und Anwendungsbereiche festgelegt sind. In dem wichtigen Artikel 3 der Verordnung geht es um die Akteure, die von den Änderungen durch die PPWR betroffen sind. Es folgen spezifische Regelungen zu Design- und Materialanforderungen, die sicherstellen sollen, dass Verpackungen recyclingfähig und umweltverträglich gestaltet werden. Ein weiterer wichtiger Abschnitt widmet sich den Anforderungen an Rezyklateinsatz sowie Kennzeichnungspflichten, um Transparenz für Verbraucher und Recyclingbetriebe zu schaffen. Zudem regelt die PPWR Vorgaben zur Vermeidung bestimmter Einwegartikel sowie Übergangsfristen für die Umsetzung der neuen Standards. Abschließend enthält sie Vorschriften zur Dokumentation, Nachweisführung sowie Sanktionen bei Verstößen. Durch diese klare Gliederung schafft die Verordnung eine strukturierte Grundlage für Unternehmen, Behörden und Verbraucher, um gemeinsam an einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft zu arbeiten.


Wann treten die Änderungen bei den Verpackungen durch die PPWR 2025 in Kraft?
Der Rat der Europäischen Union hat die neue Verordnung am 16. Dezember 2024 als Teil des Green Deals verabschiedet. Sie ist final beschlossen und wurde Ende Januar 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Am 11. Februar 2025 trat in Kraft. Ihre Bestimmungen gelten allgemein ab dem 12. August 2026. Dabei sind für verschiedene Adressaten, Pflichten, Materialien und Verpackungsformen Übergangsfristen festgelegt, die sich teilweise bis 2030 und darüber hinaus erstrecken. Im Folgenden ein kurzer Überblick zu einigen relevanten Übergangsfristen: Beschränkung auf bestimmte Stoffe, Kennzeichnungspflichten, Informations-/Hinweis-/ Meldepflichten, Konformitätsbewertung: Ab Geltungsbeginn Recyclingfähigkeit, Mindestrezyklatanteile: ab 2030 Kompostierbarkeit: Ab 2028 Besonders wichtig sind Fristen mit Blick auf Recyclingfähigkeit und Recyclingquote. Sie müssen alle Beteiligteninteressieren, die mit den Verpackungsabfällen zu tun haben, speziell Hersteller:
- Verpackungen, die auf dem EU-Markt angeboten werden, müssen bis 2030 zu 100 % recycelbar sein.
- Die meisten Verpackungen müssen bis 2035 als umfassend recycelbar nachgewiesen werden.
- Hersteller haben bis 2035 eine umfassende Recyclingquote für Verpackungen nachzuweisen.
Interessanterweise werden neue Kriterien für das Recycling von der EU noch erst entwickelt und vorgegeben.
An wen richtet sich die PPWR 2025?
Art. 3 PPWR definiert die Akteure und Adressaten der Verordnung:
- Erzeuger
- Hersteller
- Importeure
- Vertreiber/Händler
- Verbraucher

Was kommt mit der PPWR 2025 konkret auf Sie zu?

Warum müssen Sie die PPWR 2025 beachten und worum geht es bei der Konformitätsbewertung?
Die PPWR 2025 sieht eine Konformitätsbewertung als spezifischen Prozess vor. Sie soll sicherstellen, dass Verpackungen den Anforderungen der Verordnung entsprechen und somit in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Verantwortung für die Durchführung und Einhaltung der Bewertung liegt dabei primär beim Erzeuger von Verpackungen oder verpackten Produkten. Das bedeutet, dass Beteiligte bei Nichtkonformität das Risiko eingehen, direkt in Anspruch genommen zu werden. Neben der Höhe nach noch zu bestimmenden Bußgeldern sieht die PPWR 2025 bei Verstößen auch weitere Maßnahmen vor. Dazu zählen unter anderem:
- Verkaufsverbote
- Marktausschlüsse
- Persönliche Haftung von Organen und Geschäftsinhabern bei Umweltschäden
Es drohen Umsatzeinbußen und Reputationsschäden für gewerbliche Marktteilnehmer, die existenzbedrohend sein können.
Worum geht es bei der erweiterten Herstellerverantwortung
Für Hersteller ist es besonders wichtig, dass sie ab 2027 neue Anforderungen im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) treffen:
- Hersteller werden verpflichtet, sich in neu eingerichteten Herstellerregistern zu registrieren.
- Wenn Hersteller in einem Mitgliedsstaat keine Niederlassung haben, müssen sie für dieses Land einen Bevollmächtigten benennen. Dieser vertritt sie im Pflichtenkreis der EPR.
- Hersteller tragen die Kosten für die Umsetzung der EPR.
- Online-Marktplätze sind verpflichtet, die EPR-Konformität aller auf ihren Plattformen tätigen Hersteller vor deren Produktzuzlassung auf der Plattform zu prüfen.


Welche Verpackungen/Materialien werden zukünftig verboten sein?
Art.24 und Art. 25 PPWR 2025 verbieten ab 20230 bestimmte Verpackungsformate (Anhang V), die unter spezifischen Bedingungen nicht mehr in den Warenverkehr gebracht werden dürfen. Ebenso gilt dann, dass das Raumverhältnis zwischen Produkten und ihrer Umverpackung, Transportverpackung oder Verpackung für den elektronischen Handel maximal 50 % betragen darf. (Leerraumaspekt) Es gelten weiterhin Stoffbeschränkungen für Stoffe wie Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom. Die Grenzwerte für diese Stoffe sind kumulativ bei maximal 100 mg/kg angesetzt. Für Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, setzt die PPWR 2025 Grenzwerte für polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) ab 2026 fest. Es werden unter anderem auch verboten:
- Einwegkunststoffverpackungen für frisches Obst und Gemüse Hier geht es etwa um Verpackungen für unverarbeitetes Obst und Gemüse unter 1,5 kg.
- Einzelverpackungen für Einzelportionen bei Soßen, Dips und Gewürzen: Die typischen Einzelportionen von etwa Senf, Ketchup, Mayonnaise, Kaffeesahne oder Zucker in Einwegkunststoffverpackungen werden verboten.
- Kleine Kosmetikverpackungen, etwa in Hotels, sind ebenfalls verboten.
- Wenn Verpackungen unnötig viel Material verbrauchen wie durch Doppelwände, falsche Böden oder unnötige Materialschichten zur Vortäuschung von Größe, trifft sie ebenfalls das Verbot der PPWR.
Insgesamt müssen Verpackungen in der Größe so minimiert werden, dass sie nur das Mindestmaß der Funktionsfähigkeit als Verpackung bieten.
Kernthema Recyclingfähigkeit in der PPWR 2025 und die Auswirkungen
Weitere Beschränkungen und Verbote folgen aus den Vorgaben für die Zusammensetzung von Verpackungsmaterialien vorrangig bei Kunststoff mit Blick auf die Recyclingfähigkeit. Die Recyclingfähigkeit ist das Herzstück der neuen Verordnung. Die europäische Gesetzgebung verfolgt als Kernziel, den Anteil recycelter Materialien in Verpackungen deutlich zu erhöhen. Das bedeutet, Verpackungen sollen so gestaltet sein, dass sie nach Gebrauch wiederverwertet werden können. Schon ab 2026 müssen 65 % aller Verpackungsabfälle recycelt werden. Die Quote steigt ab 2030 auf 70 %. Hierzu stellt die PPWR konkrete Anforderungen, die an mehreren Stellen ansetzen:
- Es werden in Art. 7 PPWR Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen vorgeschrieben, unerteilt in verschiedene Arten von Verpackungen.
- Die Recyclingfähigkeit wird durch neue, noch konkretisierende Vorgaben vorangetrieben.


Weitere wichtige Aktionsfelder der PPWR 2025: Kompostierbarkeit, biobasierte Rohstoffe und Wiederverwendbarkeit
Bestimmte Verpackungen müssen ab 2027 kompostierbar sein, dazu zählen unter anderem Teebeutel sowie Aufkleber auf Obst und Gemüse. Zielvorgaben für biobasierte Rohstoffe in Kunststoffverpackungen kommen ab 2027. Ab 2030 gelten bestimmte Zielvorgaben für die Wiederverwendbarkeit von Verpackungen.
Nicht vergessen: Informations-, Hinweis- und Meldepflichten
Es gelten von Anfang an bestimmte Informations-, Hinweis- und Meldepflichten im Zusammenhang mit der PPW 2025. Wirtschaftsakteure müssen Endabnehmer über die Möglichkeit der Wiederbefüllung informieren. Weitere Pflichten dieser Art treten zeitlich gestaffelt hinzu.
Die Anforderungen der PPWR 2025: Was sind jetzt die Herausforderungen für Unternehmen?
Wo setzen Sie als Unternehmen konkret an, wenn Sie sich fit für die PPWR 2025 machen möchten?
1. Recyclingfähigkeit
Was sind die konkreten Anforderungen?


2. Einsatz von Rezyklaten: Mehr recycelte Materialien in neuen Verpackungen
3. Biokunststoffe und Kompostierbarkeit für nachhaltige Alternativen
Biobasierte Kunststoffe sollen nur dann eingesetzt werden, wenn sie tatsächlich biologisch abbaubar oder kompostierbar sind. Zudem müssen diese Produkte klar gekennzeichnet sein.
Anforderungen im Detail: Kennzeichnung: Verpackungen aus Biokunststoffen müssen deutlich als biologisch abbaubar oder kompostierbar gekennzeichnet sein.
Nachweis der Abbaubarkeit: Hersteller müssen belegen können, dass ihre Produkte innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens biologisch zerfallen.
Kompostierbarkeit: Für eine Zulassung als kompostierbare Verpackung muss das Produkt den europäischen Normen (etwa EN 13432) entsprechen. Herausforderungen: Nicht alle Biokunststoffe sind per se umweltfreundlich oder biologisch abbaubar. Es gibt Unterschiede zwischen biobasierten Kunststoffen und solchen, die tatsächlich kompostierbar sind.


4. Verbot bestimmter Verpackungsarten als Weg zu weniger Müll
Die PPWR 2025 sieht vor, bestimmte Einwegartikel vollständig zu verbieten. Diese Verbote sollen den Markt zwingen, nachhaltigere Alternativen zu entwickeln.
Mögliche Konsequenzen für Sie als Unternehmen:
Wenn Sie solche Produkte bisher verwenden oder verkaufen, müssen Sie rechtzeitig auf Alternativen umstellen. Andernfalls drohen Bußgelder oder Marktzutrittsverbote.
5. Kennzeichnungspflichten
Die PPWR 2025 verlangt eine klare Kennzeichnung aller Verpackungen hinsichtlich ihrer Recyclingfähigkeit und Umweltverträglichkeit. Sie müssen hier Transparenz schaffen. Diese Maßnahmen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher sensibilisieren und das Recycling erleichtern.


6. Dokumentation und Nachweisführung für rechtssicheres Handeln
Nur Herausforderungen durch die PPWR 2025 oder auch Chancen?
Sie können sich als Unternehmen folgenden weiteren Auswirkungen durch die PPWR 2025 gegenübersehen:
- Kostensteigerung durch Materialumstellung
- Investitionen in neue Produktionsprozesse
- neuen rechtliche Risiken. Gleichzeitig könnten sich ergeben.
- Marktvorteile durch frühzeitige Nachhaltigkeit
- Chancen für Innovationen durch neue Materialien und Designs
- Mögliche neue Geschäftsfelder, etwa bei der Entwicklung biologisch abbaubarer Verpackungen, dem Einsatz smarter Kennzeichnungssysteme und der Nutzung digitaler Plattformen zur Dokumentation.

Ihre Checkliste für frühzeitiges Handeln mit Blick auf die PPWR 2025

- Analysieren Sie Ihre aktuellen Verpackungsmaterialien.
- Prüfen Sie deren Recyclingfähigkeit.
- Setzen Sie auf recycelte und nachhaltige Materialien.
- Kennzeichnen Sie Ihre Produkte transparent.
- Dokumentieren Sie alle Schritte sorgfältig.
- Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit den neuen Vorgaben.
- Suchen Sie frühzeitig nach innovativen Lösungen und Partnern.
So sichern Sie sich einen möglichen Wettbewerbsvorteil in einer zunehmend nachhaltigkeitsorientierten Marktwirtschaft!
Handlungsempfehlungen im Detail
- Schritt 1: Bestandsaufnahme Ihrer Verpackungen Analysieren Sie alle verwendeten Verpackungsmaterialien. Prüfen Sie deren Recyclingfähigkeit und Materialzusammensetzung.
- Schritt 2: Umstellung auf nachhaltige Alternativen Setzen Sie auf recycelte Materialien oder biobasierte Kunststoffe. Überlegen Sie auch wiederverwendbare Lösungen.
- Schritt 3: Kennzeichnung Ihrer Produkte Stellen Sie sicher, dass alle Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind, so etwa mit Hinweisen zur Recyclingfähigkeit oder Kompostierbarkeit.
- Schritt 4: Zusammenarbeit mit Partnern Arbeiten Sie eng mit Ihren Lieferanten zusammen, um nachhaltigere Materialien zu beziehen und innovative Lösungen zu entwickeln.
- Schritt 5: Schulung Ihrer Mitarbeiter Informieren Sie Ihr Team über die neuen Anforderungen und stellen Sie sicher, dass alle Prozesse angepasst werden.

Fazit: Jetzt aktiv werden für Ihre PPWR-Konformität!
Die PPWR 2025 bringt gewaltige Veränderungen und neue Anforderungen im Bereich Verpackungen/Verpackungsabfälle. Sie haben jetzt noch die Möglichkeit, sich als Unternehmen angemessen auf die neue Situation vorzubereiten und möglicherweise sogar positive Aspekte der Entwicklung für sich zu nutzen. Auf keinen Fall sollten Sie passiv bleiben, bis die PPWR 2025 ab August 2026 endgültig bindend wird. Sie sollten jetzt den verbleibenden Zeitraum sinnvoll einsetzen, um Ihr Unternehmen PPWR-konform zu machen. Wenn Sie proaktiv handeln, profitieren Sie langfristig von einem verbesserten Image sowie Kosteneinsparungen durch effizienteres Materialmanagement. Auch wenn Sie die Änderungen und Herausforderungen der PPWR 2025 gerade als sehr belastend empfinden: Seien Sie bereit dafür! Je eher Sie mit Umstellungsprozessen beginnen, desto einfacher wird es für Sie und Ihr Unternehmen im nächsten Jahr sein, Konformität herzustellen. Die PPWR 2025 trifft alle Unternehmen, die mit Verpackungen und Verpackungsabfällen befasst sind. Ihre Wettbewerber haben ähnliche Umstellungsprobleme wie Sie. Seien Sie schneller als der Wettbewerb!FAQ Wichtige Fragen rund um die PPWR 2025
1. Mit welchen Strafen ist bei Nichteinhaltung zu rechnen?Bei Verstößen gegen die PPWR 2025 drohen Bußgelder und ein Marktzutrittsverbot. Die Höhe der Bußgelder wird noch festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass sie entsprechend hoch sein werden, weil die PPWR 2025 ein wichtiger Teil des Green Deals der EU ist. Hier ist es daher essenziell, rechtzeitig compliant zu sein.
2. Was passiert, wenn Sie weiterhin nicht recyclingfähige Verpackungen einsetzen?
Sie riskieren hohe Bußgelder sowie Imageverluste. Zudem könnten Ihre Produkte vom Markt genommen werden.
3. Welche Länder sind von der PPWR 2025 betroffen?
Alle EU-Mitgliedstaaten müssen die PPWR direkt umsetzen. Bei der EU-Verordnung ist kein weiterer Rechtsakt der Mitgliedsstaaten zur Geltung der Regelungen nötig. Auch Unternehmen außerhalb Europas sollten sich frühzeitig vorbereiten, da Exportmärkte zunehmend strengere Vorgaben haben werden aufgrund von Anpassungsprozessen an die EU.
4. Wer ist verantwortlich für die Umsetzung der PPWR 2025?
In der Regel liegt die Verantwortung beim Hersteller/Inverkehrbringer der Produkte. Diese müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen den neuen Standards entsprechen. Die PPWR 2025 benennt in Art. 3 alle Akteure, dazu gehören auch Verkäufer und Importeure. Online-Marktplätze werden betroffen sein.
5. Welche Auswirkungen hat die PPWR 2025 auf die Umwelt?
Durch bessere Recyclingquoten und den Einsatz nachhaltiger Materialien soll weniger Müll produziert, und es sollen weniger Ressourcen verbraucht werden.
6. Gilt die PPWR 2025 ab sofort?
Sie gilt allgemein ab 12. August 2026, mit verschiedenen weiteren Übergangsfristen in einzelnen Bereichen.