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Verpackungen lizensieren – in 4 Schritten einfach erklärt

Verpackungsmüll in Deutschland: So funktioniert die Systembeteiligungspflicht

Jedes Jahr fallen in Deutschland riesige Mengen an Verpackungsmüll an. Allein im Jahr 2018 waren es laut Umweltbundesamt 18,9 Millionen Tonnen. Das macht mehr als 227 Kilogramm (reinen) Verpackungsabfall pro Kopf – und die Tendenz steigt. 

Große Müllanteile landen bei privaten Endverbrauchern in der Tonne. Mit Blick auf die Entsorgungskosten werden inzwischen jedoch auch die Produkthersteller und Händler zur Kasse gebeten. Um dieser sogenannten Systembeteiligungspflicht nachzukommen, müssen in der Praxis Verpackungslizenzen erworben werden. Wie dies im Detail funktioniert, erfährst du hier. 
 

Wer ist verpflichtet, Verpackungen zu lizenzieren? 

Durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) sind alle Hersteller und Händler, die eine Verpackung erstmals verwenden und in Umlauf bringen, zum Erwerb von Verpackungslizenzen verpflichtet. In anderen Worten: Wer eine Verpackung mit Ware füllt, um diese anschließend zu vertreiben, muss die Verpackung auch lizenzieren. 

Verpflichtend ist der Lizenzerwerb bereits ab der ersten systembeteiligungspflichtigen Verpackung. Somit sind auch Kleinunternehmen, die nur geringe Verpackungsmengen in Umlauf bringen, nicht von der Lizenzpflicht befreit. 

Welche Verpackungen müssen lizenziert werden? 

Grundsätzlich betrifft das Verpackungsgesetz alle Verpackungsarten, unabhängig ihres Materials, ihrer Form und Größe. Die Lizenzierungspflicht für Verpackungen besteht allerdings nur bei den folgenden Verpackungskategorien: 
 

  • Verkaufsverpackungen: Verpackungen, die dem Endverbraucher als Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung angeboten werden. 
  • Versandkartons: Verpackungen, die beim Letztvertreiber mit Ware befüllt werden, um den Versand von Waren zu ermöglichen oder unterstützen. 
  • Umverpackungen – Verpackungen, die eine bestimmte Anzahl von Verkaufseinheiten enthalten und typischerweise zusammen mit diesen angeboten werden oder der Bestückung von Verkaufsregalen dienen. 
  • Serviceverpackungen – Verpackungen, die beim Letztvertreiber mit Waren befüllt werden, um die Übergabe der Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder unterstützen, wie zum Beispiel To-go Kaffeebecher. 

 

Im Verpackungsgesetz reguliert, aber nicht von der Systembeteiligungspflicht betroffen sind Transportverpackungen, also Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, Transportschäden vorbeugen und typischerweise nicht zur Weitergabe an Endverbraucher bestimmt sind.
 

Schritt für Schritt: Die Verpackungslizenzierung

1. Schritt: Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) über die Registrierdatenbank LUCID 

Ohne eine Registrierung bei der ZSVR ist es gar nicht erst möglich, verpackte Waren legal zu vertreiben. Bringst du also erstmals Verkaufsverpackungen in Umlauf, musst du dich zunächst registrieren. Diese kannst du über das öffentliche Portal LUCID vornehmen. Nachdem du dein Profil erfolgreich erstellt hast, wird eine individuelle Registrierungsnummer generiert. 

Bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) kannst du Verpackungslizenzen einerseits registrieren, andererseits sind diese aber auch von Dritten, zum Beispiel Mitbewerbern, einsehbar. Dadurch wird die Verpackungslizenzierung transparenter, sodass Ordnungswidrigkeiten leichter festgestellt, angeprangert und abgemahnt werden können. 
 

2. Schritt: Den passenden Lizenzanbieter (duales System) finden 

Die Lizenzierung von Verpackungswaren erfolgt in Deutschland ausschließlich über die sogenannten „dualen Systeme“. Aktuell gibt es in Deutschland rund ein Dutzend von Anbietern, welche die gesetzlichen Anforderungen aus §18 VerpackG erfüllen und somit offiziell zur Lizenzvergabe befugt sind. Zu diesen gehören unter anderem: 
 

  • Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
  • BellandVision GmbH
  • INTERSEROH Dienstleistungs GmbH
  • Landbell AG für Rückhol-Systeme
  • NOVENTIZ Dual GmbH
  • PreZero Dual GmbH
  • Reclay Systems GmbH
  • RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG
  • Veolia Umweltservice Dual GmbH
  • Zentek GmbH & Co. KG

Welcher Anbieter sich für dich am besten eignet, hängt weitgehend vom Angebot der dualen Systeme ab. Denn die Preise und Leistungspakete variieren zum Teil sehr stark. Besonders wichtig ist hierbei die Berechnung des jährlich anfallenden Verpackungsgewichts, aufgeschlüsselt nach Materialart:
 

  • Glas
  • Kunststoff
  • Aluminium
  • Eisenmetalle
  • Papier, Pappe, Karton
  • sonstige Verbundverpackungen
  • Getränkekartonverpackungen
  • sonstiges Material
 

Diese Aufschlüsselung ist notwendig, da sich die Lizenzpreise je nach Verpackungsmaterial sehr stark unterscheiden, was vor allem an den Kostenunterschieden in der Entsorgung und den Recyclingprozessen liegt. 

In der Regel bieten die meisten Anbieter einen Online-Kalkulator an. Dort kannst du die jährlichen Materialmengen eintragen, um einen voraussichtlichen Jahrespreis für die benötigten Lizenzen zu berechnen. Gleichzeitig kannst du so einen möglichst adäquaten Vertragsabschluss erzielen. 
 

3. Schritt: Verpackungen lizenzieren: Datenmeldung bei Lizenzpartner und ZSVR

Nachdem du die Lizenzanbieter miteinander verglichen hast, ist es an der Zeit, einen Vertrag abzuschließen. Ist ein Unternehmen bereits bei der ZSVR registriert, kann es danach auch direkt mit dem Lizenzerwerb losgehen. 

Für die Lizenzierung musst du in der Regel lediglich ein Kunden-Profil auf der Website des jeweiligen Lizenzpartners einrichten, das alle nötigen Daten zu deinem Unternehmen enthält. Anschließend kannst du die Angaben zu den Verpackungsmengen eintragen, um schließlich die dafür benötigten Lizenzen zu erwerben. 

Vorsicht: Die Lizenzierung ist erst rechtssicher, wenn die Daten auch dem ZSVR gemeldet wurden.

 

4. Schritt: Vollständigkeitserklärung

Neben der Lizenzierung und der Registrierung musst du eine Vollständigkeitserklärung abgeben, falls innerhalb eines Jahres mehr als die folgenden Verpackungsgewichtsmengen lizenziert wurden:
 

  • 80 000 kg Glas
  • 50 000 kg Karton/Papier/Pappe
  • 30 000 kg Metalle, Kunststoffe und Verbundstoffe (in Summe) 
 

Verstöße und Konsequenzen

Ein Verstoß gegen die durch das Verpackungsgesetz vorgeschriebene Lizenzpflicht kann sehr teuer werden. So sieht das VerpackG Bußgelder in Höhe von bis zu 200.000 € vor, da bei Nichterfüllung der Lizenzierungspflicht ein Vertriebsverbot für die verpackte Ware besteht. Darüber hinaus können auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen folgen. 

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