1. Allgemeiner Hinweis zu Umweltangaben
Umweltbezogene Angaben beziehen sich auf die jeweils ausdrücklich genannte Produkt-, Material- oder Ausstattungsvariante und auf den konkret beschriebenen Umweltaspekt. Sie stellen keine umfassende Bewertung der ökologischen oder sozialen Nachhaltigkeit eines Produkts oder seines vollständigen Lebenszyklus dar.
Je nach Umweltangabe können unterschiedliche Voraussetzungen, Bewertungsmethoden und Rahmenbedingungen relevant sein. Die jeweils maßgeblichen Einschränkungen und Nachweisgrundlagen werden im entsprechenden Glossar-Eintrag erläutert.
2. Aufbau des Glossars
2.1 Produktsegmente
Da umweltbezogene Begriffe je nach Produkt und Material unterschiedliche Bedeutungen und Voraussetzungen haben können, ist das Glossar nach Produktsegmenten gegliedert:
- Standbodenbeutel, Flachbeutel & flexible Verpackungen
- Etiketten
- Faltschachteln
- Versandkartons / Wellpappe
- Tuben
- Beipackzettel
3. Produktsegment: Standbodenbeutel, Flachbeutel & flexible Verpackungen
3.1 Recycelbar / recyclingfähig
Die Begriffe „recycelbar“ und „recyclingfähig“ beschreiben in diesem Zusammenhang die Eignung einer Verpackung für ein Recycling, bei dem die zurückgewonnenen Materialien wieder als Sekundärrohstoffe in werkstofftypischen Anwendungen eingesetzt werden können. Bei der Bewertung wird der vollständige Verpackungsaufbau berücksichtigt.
Bei Standbodenbeuteln und Flachbeuteln können neben dem Hauptmaterial insbesondere Barrieren und Beschichtungen, Druckfarben und Lacke, Klebstoffe sowie zusätzliche Bestandteile wie Zipper oder Verschlüsse die Sortier- und Recyclingfähigkeit beeinflussen. Die tatsächliche Sammlung, Sortierung und das Recycling hängen zudem vom vorgesehenen Entsorgungs- und Recyclingweg sowie von der vorhandenen Recyclinginfrastruktur ab.
Grundlage der Angabe: Der ZSVR-Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen – Ausgabe 2025 enthält eigene Bewertungsvorgaben für flexible PE- und PP-Verpackungen einschließlich Beuteln, Standbodenbeuteln und Pouches (Anhang A 2.11 und A 2.13) und berücksichtigt dabei Materialaufbau, Sortierbarkeit, Recyclingpfad und vorhandene Recyclinginfrastruktur. Für flexible Verpackungen werden ergänzend die CEFLEX D4ACE Design Choices sowie die RecyClass Design for Recycling Guidelines für flexible PE-Folien und flexible PP-Folien zur Bewertung von Materialaufbau und Verpackungsbestandteilen im jeweiligen Recyclingstrom herangezogen.
3.2 Monomaterial / recyclinggerecht gestalteter Aufbau
„Monomaterial“ bezeichnet bei flexiblen Kunststoffverpackungen einen Aufbau, bei dem ein Polymertyp wie PE oder PP den weit überwiegenden Anteil bildet. Im CEFLEX-D4ACE-Kontext wird für einen Mono-Material-Ansatz ein Anteil von mehr als 95 % eines Polymertyps als Hauptkomponente zugrunde gelegt.
Ein recyclinggerecht gestalteter Aufbau berücksichtigt darüber hinaus die Kompatibilität der eingesetzten Materialien und Verpackungsbestandteile mit dem vorgesehenen Recyclingstrom. Ein Monomaterial-Aufbau ist deshalb nicht automatisch mit Recyclingfähigkeit gleichzusetzen. Barrieren, Beschichtungen, Klebstoffe, Druckfarben, Lacke, Verschlüsse und weitere Bestandteile können die Sortier- und Recyclingfähigkeit beeinflussen.
Grundlage der Angabe: Die Bezeichnung „Monomaterial“ basiert auf den produktspezifischen Materialdaten und der Zusammensetzung des vollständigen Verpackungsaufbaus. Die CEFLEX D4ACE Guidelines zum Mono-Material-Ansatz sowie die aktuellen CEFLEX D4ACE Design Choices geben Orientierung zu Mono-PE- und Mono-PP-Strukturen und zum Einfluss weiterer Verpackungsbestandteile. Die RecyClass Design for Recycling Guidelines für flexible PE-Verpackungen und flexible PP-Verpackungen bewerten die Materialzusammensetzung sowie Barrieren, Klebstoffe, Verschlüsse, Druckfarben und weitere Bestandteile hinsichtlich ihrer Kompatibilität mit dem jeweiligen Recyclingstrom. Für Deutschland enthält der ZSVR-Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen eigene Bewertungskriterien für flexible PE- und PP-Verpackungen einschließlich Beuteln, Standbodenbeuteln und Pouches.
3.3 Nachhaltig / umweltfreundlich / ressourcenschonend
Die Begriffe „nachhaltig", „umweltfreundlich" und „ressourcenschonend" sind weit gefasste Umweltangaben, die sich auf unterschiedliche Umwelteigenschaften und Lebenszyklusphasen beziehen können. Im Zusammenhang mit einer Beutelvariante beziehen sich diese Begriffe daher ausschließlich auf den ausdrücklich genannten Umweltaspekt, zum Beispiel einen geringeren Materialeinsatz oder eine konkret bewertete recyclingbezogene Eigenschaft. Aus einer einzelnen Umwelteigenschaft lässt sich keine umfassende positive Bewertung des gesamten Beutels oder seines vollständigen Lebenszyklus ableiten. Diese Eingrenzung muss dabei klar und deutlich im unmittelbaren Umfeld der Aussage selbst erfolgen (z. B. auf derselben Verpackungsfläche oder demselben Online-Verkaufsinterface), damit die Aussage nicht als generische Umweltaussage im Sinne der Richtlinie (EU) 2024/825 gilt.
Wird die Aussage zusätzlich quantifiziert (z. B. Prozentangaben zu ökologischem Fußabdruck, Kosteneinsparung oder Ressourcenverbrauch), ist im unmittelbaren Umfeld der Aussage eine erkennbare, nachvollziehbare Quelle für den konkreten Wert zu nennen. Fehlt eine solche Quelle, ist die quantifizierte Aussage zu entfernen oder durch eine allgemeine, unquantifizierte und eng ausgelegte Formulierung gemäß Absatz 1 zu ersetzen. Diese Ergänzung schafft keine nachträgliche Deckung für bereits veröffentlichte Zahlen, deren Quelle nicht auffindbar ist (z. B. „ökologischer Fußabdruck -85 %", „Geschäftskosten -15 %" im Monomaterialien-Artikel) – für diese bleibt die interne Quellenrecherche weiterhin offen.
Grundlage der Angabe: Die jeweilige Aussage basiert auf produktspezifischen Daten oder Bewertungen des konkret genannten Umweltaspekts. Für flexible Verpackungen dienen die CEFLEX D4ACE Guidelines insbesondere zur Bewertung recycling- und kreislaufbezogener Eigenschaften. Umweltwirkungen über den Lebenszyklus können anhand der LCA Guidance for Flexible Packaging von Flexible Packaging Europe bewertet werden. Aussagen zur Ressourceneffizienz stützen sich auf entsprechende Material- und Gewichtsdaten; als fachliche Grundlage können ergänzend die IFEU-Untersuchungen zur Ressourceneffizienz flexibler Verpackungen herangezogen werden. Quantifizierte Einzelwerte müssen zusätzlich durch eine im Textumfeld erkennbare, spezifische Quelle belegt sein.
3.4 Materialeinsparung / geringerer Materialeinsatz
Angaben zu Materialeinsparung oder geringerem Materialeinsatz beschreiben eine Verringerung der für eine Verpackung eingesetzten Materialmenge gegenüber einer definierten Vergleichsbasis. Bei vergleichenden oder quantifizierten Aussagen wird die Materialmenge anhand einer vergleichbaren funktionalen Bezugsgröße, zum Beispiel bei gleicher oder vergleichbarer Füllmenge, gegenübergestellt. Die notwendigen Funktionen der Verpackung, insbesondere der Schutz des Füllguts, müssen dabei erhalten bleiben.
Ein geringerer Materialeinsatz beschreibt ausschließlich die eingesparte Materialmenge und stellt keine umfassende Bewertung der Umweltwirkung der Verpackung dar.
Bei konkreten Prozentangaben (z. B. „bis zu X % weniger Material") ist die Vergleichsverpackung im Umfeld der Aussage erkennbar zu benennen und die verwendete Zahl muss nachweislich aus der zugrunde gelegten Untersuchung stammen und nicht aus einer anderen, nicht benannten Berechnung.
Eine Gewichts- oder Volumenreduktion, die lediglich die gesetzlichen Mindestanforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) an die Minimierung von Gewicht und Volumen (Artikel 10, Anhang IV) erfüllt, darf nicht als eigenständige, freiwillige Umweltleistung beworben werden. Zulässig ist die Kommunikation einer Materialeinsparung, die über die jeweils geltende gesetzliche Mindestanforderung hinausgeht, sofern dieser Mehrwert im unmittelbaren Umfeld der Aussage erkennbar benannt wird.
Grundlage der Angabe: Die Aussage basiert auf produktspezifischen Material- und Gewichtsdaten der jeweils betrachteten Verpackungsvarianten. Bei vergleichenden oder quantifizierten Angaben werden zusätzlich die Vergleichsverpackung, die funktionale Bezugsgröße und die daraus ermittelte Materialeinsparung zugrunde gelegt. Die IFEU-Untersuchung „Resource Efficient Packaging" für Flexible Packaging Europe bewertet die Ressourceneffizienz vergleichbarer Verpackungssysteme anhand des Material- und Energieeinsatzes sowie der Materialverluste und verwendet dabei unter anderem einen flexiblen Standbodenbeutel als Fallbeispiel. Ergänzend dokumentiert Flexible Packaging Europe zur Ressourceneffizienz flexibler Verpackungen die Bedeutung eines geringen Materialeinsatzes und Verpackungsgewichts für dieses Produktsegment. Die Anforderungen an die Minimierung von Gewicht und Volumen bei gleichzeitiger Erhaltung der Verpackungsfunktion ergeben sich ergänzend aus der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), insbesondere Artikel 10 und Anhang IV. Die Abgrenzung zwischen gesetzlicher Mindestanforderung und darüber hinausgehender freiwilliger Leistung folgt den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (Empowering Consumers Directive).
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